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Festmachen im Rheinauhafen

Nutzungsgebot der Landstrom-Tankstellen

An der Kaimauer im Kölner Rheinauhafen sind durch die HGK AG Schifffahrtszeichen angebracht worden. Diese regeln die Nutzung der Kaimauer durch festmachende Binnenschiffe unter Auflagen, wodurch das generelle Festmachverbot in dem Bereich aufgehoben ist. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Köln (WSA) hat diese Regelungen genehmigt.
 
Weitere Informationen erhalten Sie vom Pressesprecher der HGK AG, Christian Lorenz (Tel: 0221 - 390 1190).

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