Liebe Anwohnerinnen, Anwohner und Gäste,
bitte beachten Sie, dass der Rheinauhafen Köln rechtlich als Fußgängerzone eingestuft ist. Deshalb gelten feste Zeitfenster für Lieferverkehre, die entsprechend geregelt sind.
Taxen stellen hier eine Ausnahme dar, da sie als Teil des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zugelassen sind. Sie unterliegen besonderen gesetzlichen Bestimmungen wie Konzessionen, Beförderungspflichten und behördlicher Kontrolle.
In letzter Zeit wurde jedoch vermehrt beobachtet, dass auch Fahrzeuge von UBER, BOLT und ähnlichen Fahrdiensten im Rheinauhafen verkehren. Diese Fahrer verfügen nicht über eine behördliche Konzession und sind nicht Teil des ÖPNV. Zudem ist eine Nachverfolgbarkeit bei Unregelmäßigkeiten oft nicht möglich.
Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung im Straßenraum ist es daher ab dem 10. Juli 2025 nicht mehr gestattet, mit nicht-konzessionierten Fahrzeugen zur Personenbeförderung (wie z. B. UBER oder BOLT) in den Rheinauhafen einzufahren.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ihr Rheinauhafen-Team